Anhebung der Grundsteuer B sowie der Hundesteuer
Die Gemeindevertretung Grambow hat auf ihrer Sitzung am 28.01.2021 eine Anhebung der Steuersätze für die Grundsteuer B und für die Hundesteuer beschlossen:
In Anbetracht geringerer Einnahmen durch die Einkommensteuer und gleichzeitig steigender Kosten (z.B. für die Amtsumlage) wurde eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B (Grund und Boden, der bebaut werden kann und nicht landwirtschaftlich genutzt wird) auf 430% (von ehemals 350%) beschlossen. Diese Erhöhung ist zwingend vorgegeben, wenn die Gemeinde weiterhin die Möglichkeit der Haushaltskonsolidierung (Co-Finanzierung zur Reduzierung der kommunalen Schulden) durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wahren will. Der neue Hebesatz der Grundsteuer B entspricht annähernd den nivellierten Werten der vergleichbaren Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Hundesteuer wurde für den ersten und zweiten Hund jeweils um 10 € pro Jahr erhöht. Der bisherige Steuersatz ist seit 2003 unverändert. Die gestiegenen Kosten für Hundetoiletten, Kotbeutel und die Dienstleistung des Gemeindearbeiters sollen kompensiert werden.
Durch die oben beschriebenen Erhöhungen können weitere Verschuldungen durch die Gemeinde minimal gehalten werden und parallel notwendige Investitionen, wie z.B. eine Verbesserung der Löschwassersituation und eine Fortsetzung der Bauleitplanung, angefangen werden.
Weiterhin hat die Gemeinde durch die Neuanstellung einer Hilfskraft für die Gemeindearbeit und den Beschluss zur Vorbereitung einer Annahmeoption für Grünschnitt Schritte gestartet, die in 2021 zu einer Verbesserung der Wohnsituation in unserer Gemeinde beitragen werden.
Die neu beschlossenen Hebesätze sind zunächst durch die Rechtsaufsicht beim Landkreis NWM zu prüfen und freizugeben. Daher kann es sein, dass Sie als Grundbesitzer bzw. Hundehalter zunächst einen Steuerbescheid auf Basis der alten Zahlen bekommen werden. Nach Freigabe durch den Landkreis werden die Sätze rückwirkend zum 01.01.2021 nacherhoben.
Was bedeutet eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 350% auf 430%
Die jährliche Grundsteuer B steigt um 22,86%.
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