Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung vom 17.06.2021
Hiermit werden die öffentlichen Beschlüsse der Gemeindevertreterversammlung vom 17.06.2021 bekanntgegeben.
Nähere Informationen können Sie bei Bedarf in den Bürgermeistersprechstunden in Erfahrung bringen.
Beschluss Nr.: 45/2021
Die Gemeindevertretung Grambow beschließt die neue Benutzungs- und Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Grambow.
Hinweis: Änderung erforderlich, da der Dorftreff in Wodenhof perspektiv nicht mehr als Dorfgemeinschaftshaus
Beschluss Nr.: 46/2021
Die Gemeindevertretung Grambow beschließt eine überplanmäßige Auszahlung gemäß Paragraf 50 Absatz II Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern in Höhe von 17.800 €, für den B-Plan Nr.: 4 „Boizenburger Weg“.
Beschluss Nr.: 47/2021
Die Gemeindevertretung Grambow bevollmächtigt den Bürgermeister und seinen 1. Stellvertreter, den Auftrag für die Bodenuntersuchung am Standort des neu zu errichten Löschwasserbehälters am Mittelweg in Grambow an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Beschluss Nr.: 48/2021
- Die Gemeindevertretung Grambow folgt den Empfehlungen des Bauausschusses zum Neubau eines Löschwasserteiches im Wohnbereich Charlottenthal und legt als Baufeld einen Standort gegenüber Hausnummer 3 und 4 fest.
- Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister sowie seinen 1. Stellvertreter im Benehmen mit dem Amt Lützow-Lübstorf die Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer zu führen.
- Außerdem werden der Bürgermeister und sein Stellvertreter bevollmächtigt, im Falle der Gewährung von Fördermitteln und einer entsprechenden Ausfinanzierung, den Auftrag für den erforderlichen Bauantrag nebst dem notwendigen Bodengutachten für einen Löschteich im Bereich Charlottenthal an das jeweils wirtschaftlichste Ingenieurbüro zu vergeben.
Beschluss Nr.: 49/2021
Die Gemeinde Grambow fasst den Grundsatzbeschluss, im Jahr 2022 ein Regenwasserkonzept für die Gemeinde Grambow zu erstellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushalt 2022 einzustellen.
Beschluss Nr.: 50/2021
Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter, die Beschaffungen der Lizenzen sowie die erforderliche Technik bis zu einer maximalen Gesamtsumme in Höhe von 8.000 € in Zusammenarbeit mit dem Amt Lützow-Lübstorf zu veranlassen.
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